3.2.5 Behältnisse

Das zur Herstellung bzw. Abfüllung vorgesehene Trinkwasser wird nicht in Transportbehältnissen befördert. Abgefülltes Trinkwasser wird nur in den zur Abgabe an die Letztverbraucherin/den Letztverbraucher bestimmten Behältnissen transportiert.

Die zur Abfüllung von Trinkwasser verwendeten Behältnisse sind mit einem Verschluss versehen, der geeignet ist Veränderungen der Eigenschaften oder Verunreinigungen des Wassers zu verhindern.

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