3.2.5 Behältnisse
Das zur Herstellung bzw. Abfüllung vorgesehene Trinkwasser wird nicht in Transportbehältnissen befördert. Abgefülltes Trinkwasser wird nur in den zur Abgabe an die Letztverbraucherin/den Letztverbraucher bestimmten Behältnissen transportiert.
Die zur Abfüllung von Trinkwasser verwendeten Behältnisse sind mit einem Verschluss versehen, der geeignet ist Veränderungen der Eigenschaften oder Verunreinigungen des Wassers zu verhindern.