2.5.11 Vanille
Vanille kann von verschiedenen Vanille-Arten stammen. Hauptsächlich gehandelt werden die Echte Vanille (Vanilla planifolia) und die Tahiti-Vanille (Vanilla tahitenis).
Nur Früchte der Echten Vanille (Vanilla planifolia) dürfen als „Vanille“ bzw. „Echte Vanille“ vermarktet werden. Ware, die von anderen Arten der Gattung Vanilla, wie V. tahitensis stammt, ist als solche kenntlich zu machen (z. B. „Tahiti-Vanille“).
Vanille kommt nach Länge sortiert in den Handel. Mischungen aus Zucker und zerkleinerter Vanille und/oder Vanilleextrakt bzw. natürlichem Vanillearoma werden als „Vanillezucker“ bezeichnet. Die Verwendung von Vanilleextrakt bzw. natürlichem Vanillearoma wird zusätzlich gekennzeichnet.
Als „Bourbon-Vanille“ bzw. „Echte Bourbon-Vanille“ wird nur Vanille (Vanille planifolia) aus La Reunion (früher „Ile-Bourbon“) Madagascar, Komoren, Mauritius und La Reunion bezeichnet.
Ganze Vanille kann, sofern für den Endverbraucher als solche erkennbar, als Stückware in Verkehr gebracht werden; die Angabe des Füllgewichtes kann – bei Deklaration der Stückanzahl – entfallen.
Echte Vanille sind die noch nicht voll reifen, getrockneten und fermentierten Kapselfrüchte („Schoten“) von Vanilla planifolia (Orchidaceae).
ganze Ware | |
Asche | höchstens 8,0% |
„Sand“ | höchstens 2,5% |
Wasser | höchstens 35% |
Die Kapselfrüchte sind breiter und fleischiger in ihrem Aussehen, erinnern aber an die der Echten Vanille (Vanilla planifolia). Geruch und Geschmack weichen von Echter Vanille deutlich ab.
ganze Ware | |
Asche | höchstens 7,0% |
„Sand“ | höchstens 0,5% |
Wasser | höchstens 35% |