1.5.3 Grammeln (Grieben)

Grammeln sind die beim Ausschmelzen tierischer Fette zurückbleibenden Gewebsteile. Für Speisezwecke in Verkehr gebrachte Grammeln sind frei von Knochen­splittern sowie von verbrannten und verunreinigten Gewebsteilen. Borsten und Schwarten dürfen nur in technisch unvermeidbarem Ausmaß in Grammeln enthalten sein. Der Fettgehalt von Grammeln beträgt mindestens 20 %. Unter „Grammeln" versteht man nur ein aus dem Fettgewebe des Schweines hergestelltes Produkt.

Go to Top