1.5.3 Grammeln (Grieben)
Grammeln sind die beim Ausschmelzen tierischer Fette zurückbleibenden Gewebsteile. Für Speisezwecke in Verkehr gebrachte Grammeln sind frei von Knochensplittern sowie von verbrannten und verunreinigten Gewebsteilen. Borsten und Schwarten dürfen nur in technisch unvermeidbarem Ausmaß in Grammeln enthalten sein. Der Fettgehalt von Grammeln beträgt mindestens 20 %. Unter „Grammeln" versteht man nur ein aus dem Fettgewebe des Schweines hergestelltes Produkt.