2.3 Bezeichnung

Mahl- und Schälprodukte sind nach der Getreideart zu bezeichnen.

Bei Mehlen, Dunsten und Grießen von Weizen, Roggen und Dinkel ist auch der Aschegehalt/Typenzahl Teil der Bezeichnung, wobei die Toleranz des Aschegehaltes der handelsüblichen Mehltypen (Weizen, Roggen, Dinkel) Tabelle 1 zu entnehmen ist. Für alle anderen Mehltypen beträgt die Toleranz des Aschegehaltes ± 10 % (ausgenommen Dinkel ± 15 %).

Eine mögliche Zusatzangabe für Weizenmehle ist ein Hinweis auf die Teilchengröße wie glatt, griffig (doppelgriffig) oder Universal (siehe Tabelle 2). „Griffig“ liegt dann vor, wenn eine in den Fingern spürbare Körnung vorliegt.

Schrote können je nach dem Grad der Zerkleinerung auch als Grobschrot, Normalschrot oder Feinschrot bezeichnet werden (siehe Tabelle 3).

Backschrote werden als solche bezeichnet.

Weizenvollkornschrot wird auch als Grahamschrot bezeichnet.

Die Auslobung „Urgetreide“ ist in Zusammenhang mit Einkorn und Emmer möglich, bei anderen Getreidearten nur unter der Voraussetzung, dass der Hersteller nachweisen kann, dass ausschließlich eine traditionelle Getreidesorte verwendet worden ist, bei der keine modernen Getreidesorten gezielt eingekreuzt wurden.

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