1. Ziel
Die vorliegende Leitlinie stellt ein Hilfsmittel für die praktische Umsetzung der grundlegenden Verpflichtungen dar und wird vom anwendenden Unternehmen an die eigene Imkerei angepasst.
Die Bestimmungen umfassen die gesamte imkerliche Tätigkeit inklusive der Bienenhaltung. Dabei ist auf sämtlichen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebes sicherzustellen, dass die Lebensmittel nicht verunreinigt werden können und rückverfolgbar sind.