Prüfverfahren

Als Referenzmethoden sind gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 die im Anhang 1 genannten Untersuchungsmethoden heranzuziehen. Die Lebensmittelunternehmer können gemäß Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 allerdings andere Untersuchungsverfahren anwenden, wenn sie zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde ausreichend nachweisen können, dass diese Verfahren zumindest gleichwertige Garantien bieten. In Tabelle 1 sind die Referenzmethoden für sämtliche in der Leitlinie genannten Parameter zusammengefasst.

Tabelle 1: Referenzmethoden

Parameter Referenzmethode
Listeria monocytogenes qualitativ ÖNORM EN ISO 11290-1
Listeria monocytogenes quantitativ ÖNORM EN ISO 11290-2a
Salmonella spp. ÖNORM EN ISO 6579
Koagulasepositive Staphylokokken ÖNORM EN ISO 6888-1 oder 2
Koagulasepositive Staphylokokken bei Käse aus Rohmilch ÖNORM EN ISO 6888-2
Enterobacteriaceae ÖNORM EN ISO 21528-2
Escherichia coli ISO 16649-1 oder 2
Coliforme ISO 4832
Hefen ISO 6611b
Keimzahl 30 °C ÖNORM EN ISO 4833-1
Somatische Zellen ÖNORM EN ISO 13366-1

a 1 ml Inokulum wird auf eine Petrischale (140 mm Durchmesser) oder auf 3 Petrischalen (je 90 mm Durchmesser) aufgebracht.
b Ein Zusatz von Bromphenolblau (1 mg pro 100 ml Nährboden) zur besseren Unterscheidung der Hefen ist möglich. Bei Milchprodukten mit annähernd neutralem pHWert sowie bei fermentierten Milcherzeugnissen, die aus Rohmilch hergestellt werden, kann der Nachweis durch das Wachstum chloramphenicolresistenter Bakterien beeinträchtigt werden. In diesen Fällen wird eine Ansäuerung des Nährbodens empfohlen. Hierzu wird der Nährboden nach der Sterilisation unter aseptischen Bedingungen mit 10 %iger Weinsäure auf pH 4,6 eingestellt. Kolonien von Geotrichum spp. sind mitunter morphologisch nur schwer von Schimmelpilzkolonien zu unterscheiden. Im Zweifelsfall wird der „Ösentest“ angewendet. Im Unterschied zu den Schimmelkolonien lässt sich das Mycel der Geotrichum-Kolonien leicht von der Agaroberfläche ablösen.

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