1.7 Hinweise auf Bauern-/Land-

Produkte, die mit dem Hinweis „Bauern-“ oder „Land-“ versehen sind (z. B. Bauernobstler), verweisen auf die Herstellungsart oder die Rezeptur; Eine auf bäuerliche Erzeugung hinweisende Aufmachung oder Bezeichnung wie „vom Bauern“, „original Bauern-“, „erzeugt vom Bauern“ müssen als Hinweise auf die Erzeugung durch Landwirte den Tatsachen entsprechen. Die Codex-Leitlinie über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben mit Bezug auf „Bauer“70, gilt sinngemäß.

 


70 Codexkapitels A 5, Kennzeichnung, Aufmachung, Anhang 7

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