8 Führen von Aufzeichnungen und Zuständigkeiten für Rückrufe/Rücknahmen von Lebensmitteln

Ein dokumentiertes wirksames Rückverfolgungssystem (zur Rückverfolgung in beide Richtungen) sollte Aufschluss über die Herkunft der Erzeugnisse und deren Abnehmer geben.

Die betreffenden Informationen sollten den zuständigen Behörden sowie den Lebensmittelunternehmern, die die geernteten Erzeugnisse ausliefern, auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

  1. Es sollten Aufzeichnungen geführt werden, nach denen jeder Lieferant eines an der Lieferkette der Primärproduktion beteiligten Erzeugnisses ermittelt werden kann.
  2. Die Aufzeichnungen sollten entsprechend lange (mindestens drei Jahre) aufbewahrt werden. Die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken bei der Erzeugung von frischem Obst und Gemüse (z. B. bakterielle Pathogene oder chemische Kontaminanten) sollten dokumentiert werden.

Empfehlungen aufgrund bewährter Verfahren

  1. Ein Rückruf-/Rücknahmeplan enthält mehrere Dokumente/Begleitmaterialien, die dazu beitragen sollen, dass Lebensmittel leichter vom Markt genommen werden können, und aus denen Unternehmen, Verbraucher und die zuständigen Behörden zutreffende Informationen entnehmen können.
  2. Die Erzeuger sollten sicherstellen, dass die zurückgerufenen Lebensmittel nicht auf anderen Wegen in Verkehr gebracht werden.
  3. Bei lebensmittelbedingten Erkrankungen in Verbindung mit frischem Obst und Gemüse können geeignete Aufzeichnungen über die Produktion und über damit zusammenhängende Vorgänge helfen, die Kontaminationsquelle in der Lebensmittelkette zu bestimmen und Rückrufe erleichtern.
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