2.4.2.1 Obstler

Die in Österreich, seit jeher gebräuchliche Bezeichnung „Obstler“ kann eigenständig als rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für „Obstbrand“ aus unterschiedlichen Früchten, auch Beeren - nicht Gemüse - verwendet werden, vorausgesetzt mindestens 85 % der Maische wird aus verschiedenen Apfel- oder Birnensorten oder beidem hergestellt.

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