5. Dokumentation
Die durchgeführten Schulungen einschließlich der Grundeinweisung für Neuanfänger sind zu dokumentieren.
Die Dokumentation soll
- Ort, Datum und Uhrzeit der Schulung
- die Teilnehmer
- das Schulungsthema / das Lernziel
- die Schulungsdauer und
- die Vortragenden
in Form einer Liste umfassen. Auf dieser Liste haben die Teilnehmer durchUnterschrift ihre Anwesenheit zu bestätigen.
Der Schulungsnachweis muss mindestens 3 Jahreaufbewahrt werden.
Die Schulungsunterlagen, etwa Fachliteratur, Merkblätter, Seminar-und ähnliche Unterlagensind denMitarbeiternzugänglich.