7.4.9.1 Grundregel zur Ergänzung der geografischen Angabe Korn/Kornbrand
Die Bezeichnungen Korn oder Kornbrand werden gemäß EU-Spirituosenrecht nur ergänzt
- mit den in den Unterabschnitten 7.4.9.2 bis 7.4.9.3 geregelten Begriffen oder
- anderen als den in den Unterabschnitten 7.4.9.2 bis 7.4.9.3 geregelten Begriffen, sofern diese nachweislich bereits am 20. Februar 2008 gebräuchlich waren (z. B. Gutskorn, Ansatzkorn).