7.4.9.1 Grundregel zur Ergänzung der geografischen Angabe Korn/Kornbrand

Die Bezeichnungen Korn oder Kornbrand werden gemäß EU-Spirituosenrecht nur ergänzt

  • mit den in den Unterabschnitten 7.4.9.2 bis 7.4.9.3 geregelten Begriffen oder
  • anderen als den in den Unterabschnitten 7.4.9.2 bis 7.4.9.3 geregelten Begriffen, sofern diese nachweislich bereits am 20. Februar 2008 gebräuchlich waren (z. B. Gutskorn, Ansatzkorn).
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