2.4.3 Futter
Die Futterbestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und (EG) Nr. 889/2008 sind einzuhalten. Für Kaninchen gelten die Regelungen für die anderen Arten.
Alle Tiere erhalten Heu ad libitum und während der Vegetationsperiode Grünfutter. Frisches Wasser steht ständig zur Verfügung.