Beilage 1

Zugelassene Betriebe:

  • Zulassungsbescheid (oder Antrag) oder 

    Mitteilung der Behörde über die Zulassung (z. B. Eintragung in den Amtlichen Veterinärnachrichten)
  • Zuteilung einer Zulassungsnummer (ehemals Veterinärkontrollnummer) 

Eingetragene Betriebe: 

  • bei Betrieben, die schon vor dem 1. 1. 2006 gemeldet waren: 
    Dokument, das nachweist, dass die Tätigkeit zu Recht ausgeübt wird (siehe Sonstiges) 
  • bei Betrieben, die sich nach 1. 1. 2006 gemeldet haben:
    Meldeanzeige zur Eintragung

Sonstiges:

  • Auszug aus dem Zentralen Gewerberegister 
  • Firmenbuchauszug 
  • Betriebsanlagengenehmigung
Go to Top