B 32 Milch und Milchprodukte
Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
2022-0.436.082 vom 09.01.2023
Änderungen, Ergänzungen:
2023-0.422.981 vom 30.06.2023
Übergangsfrist:
Es wird, um den Erzeugern und Importeuren genügend Zeit für die Umstellung zu geben, für bisher verkehrsfähige Produkte zum vollständigen Abbau der Bestände
eine Übergangsfrist bis längstens 31. Jänner 2023 gewährt.