3.1 Allgemeine Beurteilungshinweise
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Die Beurteilung erfolgt gemäß Kapitel A 3 "Allgemeine Beurteilungsgrundsätze".
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Bei der Beurteilung des analytisch ermittelten Eigehaltes von eihaltigen Backwaren gilt eine Toleranz von bis zu 1/3 des eingesetzten Eianteils (d.h. bei 6 Eiern 2 Eier Toleranz, bei 9 Eiern 3 Eier Toleranz). Allfällige Messunsicherheiten sind in der Toleranz bereit inkludiert.
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Bei der Beurteilung der Füllmenge von gefüllten Backwaren (Krapfen) gilt eine Toleranz bis zu 40% des jeweiligen Grenzwertes (d.h. 15+/- 6% Marmeladeanteil im Krapfen).