3.1 Allgemeine Beurteilungshinweise

Die Beurteilung erfolgt gemäß Kapitel A 3 „Allgemeine Beurteilungsgrundsätze“.

Bei der Beurteilung des analytisch ermittelten Eigehaltes von eihaltigen Backwaren gilt eine Toleranz von bis zu 1/3 des eingesetzten Eianteils (d. h. bei 6 Eiern 2 Eier Toleranz, bei 9 Eiern 3 Eier Toleranz). Allfällige Messunsicherheiten sind in der Toleranz bereit inkludiert.

Bei der Beurteilung der Füllmenge von gefüllten Backwaren (Krapfen) gilt eine Toleranz bis zu 40 % des jeweiligen Grenzwertes (d. h. 15 +/- 6 % Marmeladeanteil im Krapfen).

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