5. Abfalllagerung und -beseitigung

Bei der Abfalllagerung wird zwischen dem Aufbewahren des Abfalls für die Entsorgung (geschlossene Behältnisse außerhalb der Produktionsräumlichkeiten) und der produktionsbedingten, kurzfristigen Sammlung in den Produktionsräumen unterschieden.

Die Aufbewahrung des Abfalls zur Entsorgung erfolgt in geschlossenen Behältnissen im Freien oder in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten. Auf die entsprechende Sauberkeit der Behältnisse und des Aufstellungsortes wird geachtet. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt der Abfallart entsprechend regelmäßig.

Behältnisse zur Sammlung von Abfällen innerhalb der Produktionsräume werden der Abfallart entsprechend regelmäßig, mindestens jedoch bei Betriebsschluss, entleert. Sie sind so konstruiert, dass eine Kontamination von Lebensmitteln ausgeschlossen werden kann (z.B. Betätigung des Öffnungsmechanismus des Deckels per Fuß, wenn erforderlich).

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