Anhang 5 Empfehlung zum Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
Lebensmittel, deren Haltbarkeit sich nach dem Öffnen der Verpackung wesentlich ändert, bedürfen daher besonderer Angaben von Aufbewahrungs- und/oder Verwendungsbedingungen nach dem Öffnen der Verpackung.
Zu berücksichtigen sind dabei auch Kriterien wie die Art (z. B. unter Schutzatmosphäre verpackt) oder die Größe der Verpackung.
Grundsätzliche Möglichkeiten:
- Angabe einer möglichst genau definierten zeitlichen Frist, wann das Lebensmittel nach dem Öffnen der Verpackung längstens verzehrt werden sollte; bei der Berechnung der Frist wird die Einhaltung der angegebenen Lagertemperatur und eine entsprechende Hygiene beim Konsumenten vorausgesetzt.
Folgende unbestimmte Zeitangaben können z. B. verwendet werden
„ehebaldigst“ – innerhalb von ein bis zwei Tagen,
„einige Tage“ oder „wenige Tage“ – maximal eine Woche.
Eine genaue Angabe von Tagen oder Wochen wird empfohlen.
- Angabe geänderter Lagerbedingungen nach dem Öffnen der Verpackung (gegebenenfalls mit Fristangabe).
- Angabe, dass Lebensmittel nach dem Öffnen besonderer Vorkehrungen bedürfen (z. B. Umfüllen nach dem Öffnen oder auch wiederverschließbare Verpackungen bei TK Produkten) gegebenenfalls mit Fristangabe.