3. Energie-Getränke (Energy Drinks)

Energie-Getränke bzw. Energy Drinks sind alkoholfreie10 Erfrischungsgetränke, denen mindestens 150mg/l Koffein (als Koffein und/ oder aus koffeinhaltigen Zutaten) zugesetzt werden. Zusätzlich enthalten sie eine oder mehere der in Absatz 3.2 genannten Zutaten.

10 Nicht mehr als 0,5%vol. Alkohol pro Liter gemäß Definition in Abs. 1.1.1.

Weiters können unter anderem Vitamine, Mineralstoffe, Taurin/Aminosäuren, Glucuronolacton und Inosit zugesetzt werden. Als Referenzwerte gelten folgende Mengen pro 100 ml Getränk:

  • Coffein                   32 mg
  • Inosit                     20 mg
  • Glucuronolacton    240 mg
  • Taurin                   400 mg

Energie-Getränke (Energy Drinks) werden als solche bezeichnet. Die Bezeichnungen Energie-Getränke oder Energy Drink stellen für sich alleine keine gesundheitsbezogene oder nährwertbezogene Angaben dar.

Seit Markteinführung entspricht der Getränketyp "Energy Drink" einem standardisierten bzw. der allgemeinen Verbrauchererwartung entsprechenden Geschmack. Eine davon abweichende Geschmacksrichtung wird angegeben.

Bezüglich Kennzeichnung und Vermarktung von Energy Drinks wird auf den UNESDA Code fort the Labelling and Marketing of Energy Drinks verwiesen10

10 http://www.unesda.org/sites/default/files/pdf/UNESDA%20Energy%20Drinks%20Code.pdf.

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