1.1.11 Instant-Teeprodukte
Instant-Teeprodukte sind Mischungen aus Tee-Extrakt und anderen Bestandteilen, insbesondere Genusssäuren (wie Zitronensäure, Weinsäure, Apfelsäure, Milchsäure), Zucker und Zuckerarten. Bestimmungsgemäß hergestellte Getränke mit Tee-Extrakten enthalten in 100 ml mindestens 0,12 g Tee-Trockenextrakt.
Zur Erhaltung der Rieselfähigkeit ist die Zugabe von Phosphaten und Silicaten gemäß EU-Zusatzstoffverordnung1 möglich.
1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.