1.1.11 Instant-Teeprodukte

Instant-Teeprodukte sind Mischungen aus Tee-Extrakt und anderen Bestandteilen, insbesondere Genusssäuren (wie Zitronensäure, Weinsäure, Apfelsäure, Milchsäure), Zucker und Zuckerarten. Bestimmungsgemäß hergestellte Getränke mit Tee-Extrakten enthalten in 100 ml mindestens 0,12 g Tee-Trockenextrakt.

Instant Teeprodukte können auch Extrakte teeähnlicher Erzeugnisse enthalten.

Zur Erhaltung der Rieselfähigkeit ist die Zugabe von Phosphaten und Silicaten gemäß EU-Zusatzstoffverordnung1 möglich.

1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.

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