4. Allgemeine Hygiene

  1. Reinigungund Desinfektion
    Alle Arbeitsbereiche (Räume, Gegenstände, Armaturen, Ausrüstungen, ...) müssen gründlich gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden. Reinigung und Desinfektion müssen außerhalb der Produktionszeiten erfolgen. Nach der Anwendung chemischer Reinigungs- oder Desinfektionsmittel (ausgenommen z.B. auf Alkoholbasis) muss unbedingt gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden.Die Reinigungsmittel müssen für die Reinigung bei der Milchverarbeitung geeignet und auf die Oberfläche abgestimmt sein. Zur Lösung des Fettes ist eine entsprechend hohe Reinigungstemperatur erforderlich. Zur Entfernung von Ablagerungen wie Milchstein oder Kalk ist eine regelmäßige saure Reinigung notwendig. Prüfen Sie, ob für die verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel folgende Informationen vorliegen: Sicherheitsdatenblatt, Gebrauchsanweisung (Konzentration, Temperatur, Einwirkzeit)

    Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln: Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind in einem eigens dafür vorgesehenen Bereich (Schrank oder eigener Raum) vorschriftgemäß zu lagern.
    O erfüllt
    O Abweichung: ..............................behoben am: ................................

    Reinigung mit Heißmolke: Betriebe, die gebrannten Hartkäse herstellen, können saure Heißmolke (Erhitzung über 80◦ C) zur Reinigung verwenden.

    Überprüfung des Reinigungserfolges: Vor Beginn der Milchverarbeitung sind insbesondere folgende, für die Hygiene wichtigen Punkte optisch zu überprüfen:
    • Die Sauberkeit der Verarbeitungsgefäße und –maschinen (kein Belag)
    • Die Sauberkeit der Geräte und Hilfsmittel
    • Die Sauberkeit von Ausläufen, Ventilen, Dichtungen
    • Die Sauberkeit von Arbeitsflächen, Ablagen etc.
    • Das Vorhandensein von Seife, Einweghandtüchern und WC Papier
    • Der einwandfreie Zustand von Maschinen und Geräten

    Der folgende Musterplan ist an die Anforderungen des Betriebes anzupassen
    . Bei Wechsel der Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel, mindestens aber ein Mal jährlich.

    LL Milchverarbeitung Reinigungsplan

  2. Vorschriften für Lebensmittel
    • Rohstoffe, Zutaten, Zwischenerzeugnisse und Enderzeugnissemüssen entsprechend gelagert bzw. wenn erforderlich bei 3-9°C gekühlt werden.
    • Hilfsstoffe und Zusatzstoffewie Lab, Salz, Früchte u.s.w. müssen hygienisch einwandfrei, ohne Fremdkörper und ohne Fremdstoffe sein.
  3. Vorschriften für gesundheitsgefährdende und/oder ungenießbare Stoffebzw. Abfälle
    • Gesundheitsgefährdende und/oder ungenießbare Stoffe, einschließlich Futtermittel, sind entsprechend zu kennzeichnenund in separaten, verschlossenen Behältnissen zu lagern.
    • Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle sind in verschließbaren Behältern zu lagern und so rasch wie möglich – zumindest aber am Ende der Produktion – aus Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird zuent-fernen.
      O erfüllt
      O Abweichung: ....................................behoben am: ................................
  4. Schädlingsbekämpfung
    Es sind Maßnahmen notwendig, die verhindern, dass Haustierein Räume gelangen, wo Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Schädlingsbekämpfung ist für die Betriebshygiene äußerst wichtig. Notwendig sind geeignete Verfahren, die verhindern, dass Schädlingein den Betrieb eindringen und sich ausbreiten können.
    • Fenster die geöffnet werden können, sind mit Insektengittern auszustatten.
      O erfüllt
      O Abweichung: ....................................behoben am: ................................
    • Türen sind mit automatischen Türschließern,die am Boden knapp schließen zu versehen, damit keine Mäuse, Vögel, Haustiere etc. eindringen. Mauerdurchbrüche – z.B. für Installationen – sind abzusichern.
      O erfüllt
      OAbweichung: ...................................behoben am: ................................
    • Bodenabflüssesollen mit einem Geruchsverschluss und Gitter versehen sein.
      O erfüllt
      OAbweichung: .....................................behoben am: ................................
    • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmenerfolgen außerhalb der Produktionszeiten. Die notwendigen Mittel sind entsprechend gekennzeichnet und mit einer Gebrauchsanleitung versehen. Sie werden unter Verschluss gehalten.Bei chemischer Schädlingsbekämpfung wird wegen der Rückstandsproblematik die Beiziehung konzessionierter Firmen empfohlen.
      O erfüllt
      OAbweichung: .....................................behoben am: ................................

      Zur regelmäßigen Kontrolle der Schädlingsbekämpfung wird die Erstellung eines Kontrollblattes empfohlen.

      LL Milchverarbeitung Schaedlingsbekaempfung
  5. Schulung
    • Milchverarbeitende Personen, müssen regelmäßig bezüglich ihrer Tätigkeit und der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden (Nachweis nicht älter als 3 Jahre).
      O erfüllt
      O Abweichung: .....................................behoben am: ................................
    • Die für die Anwendung der Leitlinie und der Eigenkontrolleverantwortlichen Personen, sind angemessen zu schulen.
      O erfüllt
      O Abweichung: .....................................behoben am: ................................
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