5. UMSETZUNG HYGIENE UND SCHULUNG

  • Die Betriebsstätte ist sauber zu halten.
  • Es ist in regelmäßigen Abständen nach einem Reinigungsplan und im Bedarfsfall unverzüglich zu reinigen.
  • Die Reinigung erfolgt mit geeigneten Mitteln entsprechend der jeweiligen Gebrauchsanweisung.
  • Die Reinigungsutensilien sind sauber und instand gehalten.
  • Vor Ort gelagerte Putzutensilien, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind getrennt von Lebensmitteln und versperrt zu lagern.
  • Der Betrieb muss frei von Schädlingen sein und wird regelmäßig auf Schädlingsbefall kontrolliert. Zugangsmöglichkeiten für Schädlinge werden verhindert. Beim Auftreten von Schädlingen ist die Bekämpfung durch Fachkundige durchzuführen (es wird empfohlen, eine autorisierte Schädlingsbekämpfungsfirma zu beauftragen).
  • Empfohlen werden Mottenfallen, elektrische Fliegenfallen, Schadnagerfallen.
  • Personen, die in der Betriebsstätte mit Lebensmitteln umgehen, haben eine entsprechende Personalhygiene einzuhalten (saubere Kleidung, saubere Hände, etc.).
  • Hygieneschulungen sind regelmäßig zu absolvieren (siehe Leitlinie für die Personalschulung).
  • Personen, die auf Grund von Krankheit (z. B. Durchfall) Lebensmittel durch Kontaminationen nachteilig beeinflussen können, werden nicht in der Betriebsstätte eingesetzt (siehe Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln).
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