1.1.4 Pulverförmige Kakaoerzeugnisse

Kakaopulver (Kakao) werden aus gereinigten, geschälten und gerösteten Kakaobohnen durch mechanisches Verfahren gewonnen. Vorbehaltlich des Abs. 1.1.4.2 enthalten Kakaopulver mindestens 20 % Kakaobutter, bezogen auf die Trockenmasse, und höchstens 9 % Wasser.

Fettarmes, mageres oder stark entöltes Kakaopulver, fettarmer, magerer oder stark entölter Kakao enthält weniger als 20 % Kakaobutter, bezogen auf die Trockenmasse.

Gezuckertes Kakaopulver, gezuckerter Kakao, werden durch Mischung von Kakaopulver und Zuckerarten gewonnen und enthalten mindestens 25 % Kakaopulver.

Schokoladenpulver ist ein Erzeugnis aus Kakaopulver und Zuckerarten mit mindestens 32 % Kakaopulver.

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