2.1.2 Verwendung von Restbrot
Einwandfreies und der unmittelbaren Berührung durch den Käufer nicht zugänglich gewesenes oder einwandfreies originalverpacktes Brot kann als Restbrot, in einem geeigneten Verfahren entsprechend zerkleinert, zugesetzt werden.
Die Rückverarbeitung hat nach dem Prinzip zu erfolgen, dass allfällige zusätzliche Zutaten, die mit dem Restbrot eingebracht werden, zu kennzeichnen sind. Besonders ist dabei auf allfällige zusätzliche Allergene und Zusatzstoffe zu achten.