3.3.2 Bezeichnung
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Frischkäse und Zubereitungen daraus sowie ungereifte Käse werden mit den folgenden Bezeichnungen versehen, wobei alle Teile der Bezeichnung den gleichen Informationswert aufweisen.
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Frischkäse werden entsprechend Abs. 3.3.1.1.3 bezeichnet (z. B. Speisetopfen 20 % F.i.T.).
Skyr wird als solcher bezeichnet. Der Fettgehalt oder der F.i.T-Gehalt wird als Teil der Bezeichnung angegeben. Produkte, die 0,5 % Fett oder weniger enthalten, können auch mit der Angabe „fettfrei“ oder „mager“ bezeichnet werden.
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Industrietopfen wird als solcher bezeichnet.
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Speisetopfen und Frischkäse, die gemäß Abs. 3.3.1.1.4 lit. c) hergestellt worden sind, werden als „Speisetopfen mit erhöhtem Gehalt an Molkeneiweiß“ bzw. „Frischkäse mit erhöhtem Gehalt an Molkeneiweiß“ bezeichnet.
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Frischkäse, die einer Wärmebehandlung – siehe Abs. 3.3.1.1.10 – unterzogen worden sind, werden als „Wärmebehandelte Frischkäse ... % F.i.T.“ bezeichnet.
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Frischkäsezubereitungen werden als solche unter Angabe des die Frischkäsezubereitung charakterisierenden Lebensmittels bezeichnet.
Eine Angabe des F.i.T. Gehaltes oder der Fettstufe (bezogen auf die Milchbestandteile) ist möglich. Erfolgt keine Nährwertdeklaration, ist die Angabe des F.i.T Gehaltes oder der Fettstufe oder die Angabe „aus Milch mit natürlichem Fettgehalt“ (bei nicht im Fettgehalt eingestellter Käsereimilch) verpflichtend. Dies gilt auch für Zubereitungen aus wärmebehandeltem Frischkäse bzw. nachträglich wärmebehandelte Frischkäsezubereitungen.
Beispiele:
„Frischkäse ... % F.i.T. mit ...“, „Gervais ... % F.i.T. mit ...“, „Speisetopfen ... % F.i.T. mit ...“, „Cottage Cheese ... % F.i.T. mit ...“ . Das Voranstellen des zugesetzten Lebensmittels vor die Käsebezeichnung, z. B. „Kräutergervais“, „Paprikatopfen“, „Fruchttopfen Erdbeere“, „Kräuterfrischkäse mit erhöhtem Molkeneiweißgehalt“ ist möglich.
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Zubereitungen aus wärmebehandelten Frischkäsen bzw. nachträglich wärmebehandelte Frischkäsezubereitungen werden als „wärmebehandelte Frischkäsezubereitungen ... mit ...” bzw. „Frischkäse ... mit … wärmebehandelt“ bezeichnet.
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Mozzarella, Schotten, Rahmschotten (Mascarpone) und ungereifte Weichkäse werden als solche unter Angabe des F.i.T.-Gehaltes oder der Fettstufe bezeichnet, z. B. Schotten 20 % F.i.T..
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Wenn der Käse aus nicht im Fettgehalt eingestellter Käsereimilch (Milch mit natürlichem Fettgehalt) hergestellt wird, kann die Kennzeichnung mit der Angabe „mindestens … % F.i.T.“ erfolgen, d.h. eine Überschreitung der Fettstufe „Vollfett“ wird toleriert.