9. Inkrafttreten und Übergangsfristen

Die bisherigen Festlegungen in den Codex Richtlinien zur Definition der „Gentechnik­freien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung bleiben in Kraft.

Die Änderungen und Ergänzungen zu diesen Festlegungen treten sofort nach Veröf­fent­li­chung in Kraft

Go to Top