9. Inkrafttreten und Übergangsfristen
Die bisherigen Festlegungen in den Codex Richtlinien zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung bleiben in Kraft.
Die Änderungen und Ergänzungen zu diesen Festlegungen treten sofort nach Veröffentlichung in Kraft