1.6 Abbildung von Rohstoffen
Sofern im Folgenden nicht abweichend geregelt, sind Abbildungen von verwendeten Rohstoffen wie Früchten, Beeren oder Pflanzenteilen handelsüblich.
Sofern im Folgenden nicht abweichend geregelt, sind Abbildungen von verwendeten Rohstoffen wie Früchten, Beeren oder Pflanzenteilen handelsüblich.
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