1. Geltungsbereich und Ziel

Diese Leitlinie gilt für Betriebe, die aus Samen Sprossen erzeugen.

Anmerkung:

Nicht in den Geltungsbereich fallen:

  • Betriebe, die Keimlinge erzeugen. Keimlinge werden als ganze Pflanze in Substrat oder Erde verkauft (z. B. Kresse, „Microgreens“) und fallen nicht unter die Definition „Sprossen“.
  • Betriebe, die Sprossen zukaufen und weiterbearbeiten. 
  • Diese Leitlinie gilt nicht für Sprossen, die einer Behandlung unterzogen werden, die gewährleistet, dass vegetative Keime abgetötet werden (beispielsweise eine Erhitzung auf 72 °C für zumindest 20 Sekunden). 

Ziel:

Die vorliegende Leitlinie stellt ein Modell für die praktische Umsetzung der grundlegenden Verpflichtungen dar und wird vom anwendenden Betrieb an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst.

Go to Top