1. Allgemeines

In Anhang I Teil C der Trinkwasserverordnung wird bei den Indikatorparametern Chlorid, Sulfat, Leitfähigkeit und Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert) in den Anmerkungen die Forderung erhoben: "Das Wasser sollte nicht korrosiv wirken." Für die Indikatorparameter Färbung, Geruch sowie Geschmack gilt: "Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung".

Ergänzend dazu gilt gemäß Kapitel B 1 unter Abs. 3.10: "Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt stehen, müssen den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen und hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit unter Berücksichtigung der Wassercharakteristik überprüft sein. Sie dürfen Stoffe nur in unvermeidbarem Ausmaß, aber keinesfalls in Mengen abgeben, die zu einer Überschreitung eines Parameter- oder Indikatorparameterwertes bzw. zu einer Beeinträchtigung der Wasserqualität im Sinne dieses Kapitels führen".

Beim Kontakt von Wasser mit Metallen, die üblicherweise bei Wasserversorgungsanlagen verwendet werden, treten Wechselwirkungen auf, die Korrosionsvorgänge genannt werden. Dabei werden Stoffe an das Wasser abgegeben. Die Korrosionsvorgänge sind daher hygienisch relevant. Die in Lösung gegangenen Stoffe können sich unter Bildung von stabilen Schutzschichten wieder auf der Metalloberfläche ablagern und dadurch die Korrosionsvorgänge praktisch zum Stillstand bringen. Man spricht dann von stationärer Korrosion und das betrachtete Metall kann in Kontakt mit diesem Wasser problemlos verwendet werden.

Die Korrosionsvorgänge können aber auch stetig fortschreiten. Dann erleiden sowohl das Metall als auch das Wasser einen Korrosionsschaden. Bei Metallrohren kann es durch den stetigen Materialabtrag zum Durchbruch der Rohrwand kommen. Das Wasser kann durch aufgenommene Stoffe, durch Trübung und allenfalls dadurch bedingte Geschmacksveränderung für den Verbraucher unannehmbar werden (z. B. Rostwasserbildung) oder es kann zur Überschreitung von Parameter- und Indikatorparameterwerten kommen. In diesem Fall spricht man von instationärer Korrosion. Das betrachtete Material kann dann bei diesem Wasser nicht verwendet werden, es sei denn, das Wasser wird entsprechend aufbereitet.

Zur Beurteilung der Wechselwirkungen eines Wassers mit den in der Trinkwasserversorgung üblichen Materialien ist zunächst eine "Technische Wasseranalyse" nach der Normenserie ÖNORM EN 12.502 Teil 1 – 5 zu erstellen. Zusätzlich ist die Berechnung der Calcitlösekapazität nach ÖNORM 6612 erforderlich.

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