Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.3.7 angeführten Produkte lauten:

  • "Schokoladejoghurt aus Milch mit ... % Fett"
  • "Schokoladejoghurt mild aus Milch mit ... % Fett"
  • z. B.: "Schokoladejoghurt aus Milch mit 3,6 % Fett"

Weitere Bezeichnungen erfolgen sinngemäß.