13 Informationen zur Lebensmittelkette

Die Informationen zur LM-Kette, die in Schlachthöfen einlangen müssen, bestehen aus Angaben über:

  1. Tierseuchenstatus des Herkunftsbetriebes und der Region;
  2. Gesundheitszustand der Tiere, die angeliefert werden;
  3. Behandlungen mit Tierarzneimitteln unter Angabe der Daten der Verabreichung und der Wartezeit (es kann möglich sein, dass die Wartezeit für Milch noch nicht abgelaufen ist!);
  4. Krankheiten der Tiere, die einen Einfluss auf die LM-Sicherheit haben können (insbesondere Zoonoseerreger);
  5. Untersuchungsergebnisse von Proben, die im Rahmen der Zoonosen- und Rückstandsüberwachung entnommen wurden, wenn diese Ergebnisse für die LMSicherheit von Bedeutung sind;
  6.  Ergebnisse früherer Schlachttier- und Fleischuntersuchungen von Tieren des selben Herkunftsbetriebes, wenn diese Ergebnisse für die LM-Sicherheit von Bedeutung sind;
  7. Produktionsdaten, wenn daraus Rückschlüsse auf Krankheiten gezogen werden können;
  8. Name und Anschrift der Tierärztin/des Tierarztes, der/die normalerweise die Tiere des Herkunftsbetriebes betreut bzw. behandelt.

Hinweis:
Falls keine besonderen relevanten Informationen zur Lebensmittelkette mitzuteilen sind, reichen die am Viehverkehrsschein (bos, sus, ovis) enthaltenen Bestätigungen aus.

Andernfalls müssen die nicht zutreffenden Bestätigungen am Viehverkehrsschein durchgestrichen und ein ergänzendes Schreiben beigelegt werden. 

Es wird empfohlen, dass die Tierhalterin/der Tierhalter im Falle von Tieren mit Transponder (Chip) den Schlachthof über diesen Umstand informiert (der Transponder/Chip muss vor der Genusstauglichkeitskennzeichnung entfernt werden).
Die Informationen zur Lebensmittelkette müssen spätestens mit den Tieren im Schlachthof einlangen.

Go to Top