2.6 Österreichische Qualitätsbrände
Zusätzlich zu den im Folgenden festgelegten spezifischen Anforderungen, erfüllen Brände mit der hervorhebenden Bezeichnung „Österreichischer Qualitäts-“ oder „Österreichischer Qualitäts-Edel-“ insbesondere die allgemeinen Anforderungen gem. Abschnitt 2.1.1.