8.1.2 Standardsorten, die nicht in der Verordnung über Nährkaseine und Nährkaseinate geregelt sind
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Herstellung: aus Magermilch nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit von den übrigen Bestandteilen trennen.
Zusammensetzung:
- Eiweiß: mindestens 70 %
- Wasser: höchstens 6 %
- Asche: höchstens 7 %
- Lactose: höchstens 15 %
- Fett: höchstens 1,5 %
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Herstellung und Zusammensetzung wie Abs. 8.1.2.1, jedoch in Wasser löslich.
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Wird aus Magermilch durch Labeinwirkung nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit oder in Teilen von den übrigen Bestandteilen trennen, hergestellt
Zusammensetzung:
- Eiweiß: mindestens 78 % (Faktor 6,37)
- Wasser: höchstens 12 %
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Wird aus Süß- oder Sauermolke nach Verfahren, die das Molkeneiweiß anreichern, hergestellt.
Zusammensetzung:
- Eiweiß: mindestens 70 %
- Wasser: höchstens 7 %
- Asche: höchstens 8 %
- Lactose: höchstens 15 %