8.1.2 Standardsorten, die nicht in der Verordnung über Nährkaseine und Nährkaseinate geregelt sind
Herstellung: aus Magermilch nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit von den übrigen Bestandteilen trennen.
Zusammensetzung:
- Eiweiß: mindestens 70 %
- Wasser: höchstens 6 %
- Asche: höchstens 7 %
- Lactose: höchstens 15 %
- Fett: höchstens 1,5 %
Herstellung und Zusammensetzung wie Abs. 8.1.2.1, jedoch in Wasser löslich.
Wird aus Magermilch durch Labeinwirkung nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit oder in Teilen von den übrigen Bestandteilen trennen, hergestellt
Zusammensetzung:
- Eiweiß: mindestens 78 % (Faktor 6,37)
- Wasser: höchstens 12 %
Wird aus Süß- oder Sauermolke nach Verfahren, die das Molkeneiweiß anreichern, hergestellt.
Zusammensetzung:
- Eiweiß: mindestens 70 %
- Wasser: höchstens 7 %
- Asche: höchstens 8 %
- Lactose: höchstens 15 %