8.1.2 Standardsorten, die nicht in der Verordnung über Nährkaseine und Nährkaseinate geregelt sind

Herstellung: aus Magermilch nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit von den übrigen Bestandteilen trennen.

Zusammensetzung:

  • Eiweiß:       mindestens    70 %
  • Wasser:      höchstens       6 %
  • Asche:        höchstens       7 %
  • Lactose:      höchstens     15 %
  • Fett:            höchstens       1,5 %

Herstellung und Zusammensetzung wie Abs. 8.1.2.1, jedoch in Wasser löslich.

Wird aus Magermilch durch Labeinwirkung nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit oder in Teilen von den übrigen Bestandteilen trennen, hergestellt
Zusammensetzung:

  • Eiweiß:    mindestens   78 % (Faktor 6,37)
  • Wasser:   höchstens     12 %

Wird aus Süß- oder Sauermolke nach Verfahren, die das Molkeneiweiß anreichern, hergestellt.

Zusammensetzung:

  • Eiweiß:      mindestens    70 %
  • Wasser:     höchstens       7 %
  • Asche:       höchstens       8 %
  • Lactose:    höchstens      15 %
Go to Top