Beilage 18 Leitlinien Rückverfolgbarkeit/Fleisch/Fleischerzeugnisse

Empfehlung

im Sinne der Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln gemäß Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit vom 28. Jänner 2002 für die Rückverfolgbarkeit 

in Fleischbe- und –verarbeitungsbetrieben.

  1. Allgemeines
    Jede Lebensmittelunternehmerin/jeder Lebensmittelunternehmer muss der Behörde auf Anfrage für jeden verwendeten Rohstoff (einschließlich bearbeitete Zwischenprodukte) die unmittelbaren Vorlieferanten und für jedes abgegebene  Produkt die unmittelbaren Abnehmer (ausgenommen Abgabe an Letztverbraucher) bekannt geben können.

    Nicht sichere Lebensmittel müssen aus dem Markt genommen werden können.
  2. Dokumentationsanforderungen
    Die Lebensmittelunternehmerin/der Lebensmittelunternehmer führt laufend eine Eingangs- und Ausgangsdokumentation durch.
    Eingangsdokumentation:
    Der unmittelbare Vorlieferant eines Rohstoffes/Ware ergibt sich aus dem Lieferschein oder der Rechnung jeder Anlieferung/jedes Einkaufes. Diese enthalten folgende Elemente:

    Produktbezeichnung
    Menge
    Datum der Lieferung
    Lieferschein-Nummer/Rechnungs-Nummer
    Lieferantendaten

    Ausgangsdokumentation:
    Der unmittelbare Abnehmer einer Ware (ausgenommen Letztverbraucher) ergibt sich aus dem Lieferschein oder der Rechnung. Diese enthalten folgende Elemente:

    Produktbezeichnung
    Menge
    Datum der Lieferung
    Lieferschein-Nummer/Rechnungs-Nummer
    Lieferantendaten

    Vorgangsweise bei selbst erzeugten bzw. bearbeiteten Produkten:
    Vom Enderzeugnis zu den Vorlieferanten:
    Um in einem konkreten Fall den/die unmittelbaren Vorlieferanten benennen zu können, wird wie folgt vorgegangen:
    Feststellung des Auslieferungs-/Verkaufszeitpunktes des Produktes
    Feststellung des Produktionszeitpunktes
    Z. B. aufgrund der Mindesthaltbarkeitsdauer oder der Loskennzeichnung des Produktes.
    Feststellung der Zutaten
    Aus der Rezeptur ergeben sich die betroffenen Rohstoffe.
    Feststellung des betreffenden Zeitraumes
    Aufgrund der Verweildauer des betroffenen Rohstoffes im Betrieb wird der Zeitraum möglicher Anlieferungen/Einkäufe für den betroffenen Rohstoff festgelegt.
    Die Verweildauer ist die Zeitspanne, die ein Rohstoff im Betrieb verbringt. Dabei werden Maßnahmen, die die Verweildauer verlängern (z. B. Tiefkühlen) berücksichtigt.
    Feststellung des/der unmittelbaren Vorlieferanten
    Im festgestellten Zeitraum werden aufgrund der Eingangsdokumentation die Lieferanten genannt.

    Vom Rohstoff zum Abnehmer des Produktes:
    Um in einem konkreten Fall den/die unmittelbaren Abnehmer (ausgenommen Letztverbraucher) benennen zu können, wird wie folgt vorgegangen:

    Feststellung des Anlieferungs-/Kaufzeitpunktes des betroffenen Rohstoffes Feststellung der Produkte, in denen der betroffene Rohstoff eingesetzt wurde.
    Aus den Rezepturen ergeben sich die betroffenen Produkte.

    Feststellung des Produktionszeitraumes
    Z. B. aufgrund der Verweildauer des Rohstoffes im Betrieb wird auf den Zeitraum der Produktion bezüglich des betreffenden Rohstoffes rückgerechnet.
    Die Verweildauer ist die Zeitspanne, die ein Rohstoff/Ware im Betrieb verbringt.
    Dabei werden Maßnahmen, die die Verweildauer verlängern (z. B. Tiefkühlen) berücksichtigt.

    Feststellung des betreffenden Zeitraumes
    Z. B. auf Grund des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Loskennzeichnung des Produktes wird der Zeitraum der Auslieferungen/Verkäufe des Produktes festgelegt.

    Feststellung des/der unmittelbaren Abnehmer/s
    Im festgestellten Zeitraum werden aufgrund der Ausgangsdokumentation die Abnehmer genannt.

    Vorgangsweise bei Handelswaren:
    Um in einem konkreten Fall den unmittelbaren Vorlieferanten benennen zu können, wird wie folgt vorgegangen:
    Feststellung des Auslieferungs-/Verkaufszeitpunktes
    Feststellung des betroffenen Zeitraumes
    Aufgrund der Verweildauer der betroffenen Ware im Betrieb wird der Zeitraum möglicher Anlieferung/Einkäufe für die betroffene Ware festgelegt.
    Feststellung des/der unmittelbaren Vorlieferanten
    Im festgestellten Zeitraum werden aufgrund der Eingangsdokumentation die Lieferanten genannt.
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