Beilage 18 Leitlinien Rückverfolgbarkeit/Fleisch/Fleischerzeugnisse
Empfehlung
im Sinne der Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln gemäß Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit vom 28. Jänner 2002 für die Rückverfolgbarkeit
in Fleischbe- und –verarbeitungsbetrieben.
- Allgemeines
Jede Lebensmittelunternehmerin/jeder Lebensmittelunternehmer muss der Behörde auf Anfrage für jeden verwendeten Rohstoff (einschließlich bearbeitete Zwischenprodukte) die unmittelbaren Vorlieferanten und für jedes abgegebene Produkt die unmittelbaren Abnehmer (ausgenommen Abgabe an Letztverbraucher) bekannt geben können.
Nicht sichere Lebensmittel müssen aus dem Markt genommen werden können. - Dokumentationsanforderungen
Die Lebensmittelunternehmerin/der Lebensmittelunternehmer führt laufend eine Eingangs- und Ausgangsdokumentation durch.
Eingangsdokumentation:
Der unmittelbare Vorlieferant eines Rohstoffes/Ware ergibt sich aus dem Lieferschein oder der Rechnung jeder Anlieferung/jedes Einkaufes. Diese enthalten folgende Elemente:
Produktbezeichnung
Menge
Datum der Lieferung
Lieferschein-Nummer/Rechnungs-Nummer
Lieferantendaten
Ausgangsdokumentation:
Der unmittelbare Abnehmer einer Ware (ausgenommen Letztverbraucher) ergibt sich aus dem Lieferschein oder der Rechnung. Diese enthalten folgende Elemente:
Produktbezeichnung
Menge
Datum der Lieferung
Lieferschein-Nummer/Rechnungs-Nummer
Lieferantendaten
Vorgangsweise bei selbst erzeugten bzw. bearbeiteten Produkten:
Vom Enderzeugnis zu den Vorlieferanten:
Um in einem konkreten Fall den/die unmittelbaren Vorlieferanten benennen zu können, wird wie folgt vorgegangen:
Feststellung des Auslieferungs-/Verkaufszeitpunktes des Produktes
Feststellung des Produktionszeitpunktes
Z. B. aufgrund der Mindesthaltbarkeitsdauer oder der Loskennzeichnung des Produktes.
Feststellung der Zutaten
Aus der Rezeptur ergeben sich die betroffenen Rohstoffe.
Feststellung des betreffenden Zeitraumes
Aufgrund der Verweildauer des betroffenen Rohstoffes im Betrieb wird der Zeitraum möglicher Anlieferungen/Einkäufe für den betroffenen Rohstoff festgelegt.
Die Verweildauer ist die Zeitspanne, die ein Rohstoff im Betrieb verbringt. Dabei werden Maßnahmen, die die Verweildauer verlängern (z. B. Tiefkühlen) berücksichtigt.
Feststellung des/der unmittelbaren Vorlieferanten
Im festgestellten Zeitraum werden aufgrund der Eingangsdokumentation die Lieferanten genannt.
Vom Rohstoff zum Abnehmer des Produktes:
Um in einem konkreten Fall den/die unmittelbaren Abnehmer (ausgenommen Letztverbraucher) benennen zu können, wird wie folgt vorgegangen:
Feststellung des Anlieferungs-/Kaufzeitpunktes des betroffenen Rohstoffes Feststellung der Produkte, in denen der betroffene Rohstoff eingesetzt wurde.
Aus den Rezepturen ergeben sich die betroffenen Produkte.
Feststellung des Produktionszeitraumes
Z. B. aufgrund der Verweildauer des Rohstoffes im Betrieb wird auf den Zeitraum der Produktion bezüglich des betreffenden Rohstoffes rückgerechnet.
Die Verweildauer ist die Zeitspanne, die ein Rohstoff/Ware im Betrieb verbringt.
Dabei werden Maßnahmen, die die Verweildauer verlängern (z. B. Tiefkühlen) berücksichtigt.
Feststellung des betreffenden Zeitraumes
Z. B. auf Grund des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Loskennzeichnung des Produktes wird der Zeitraum der Auslieferungen/Verkäufe des Produktes festgelegt.
Feststellung des/der unmittelbaren Abnehmer/s
Im festgestellten Zeitraum werden aufgrund der Ausgangsdokumentation die Abnehmer genannt.
Vorgangsweise bei Handelswaren:
Um in einem konkreten Fall den unmittelbaren Vorlieferanten benennen zu können, wird wie folgt vorgegangen:
Feststellung des Auslieferungs-/Verkaufszeitpunktes
Feststellung des betroffenen Zeitraumes
Aufgrund der Verweildauer der betroffenen Ware im Betrieb wird der Zeitraum möglicher Anlieferung/Einkäufe für die betroffene Ware festgelegt.
Feststellung des/der unmittelbaren Vorlieferanten
Im festgestellten Zeitraum werden aufgrund der Eingangsdokumentation die Lieferanten genannt.