1.2 Begriffe und Definitionen

Begriffe

 

Kosmetische Mittel

sind gemäß § 3 Z 8 LMSVG Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Erzeugnisse

sind kosmetische Mittel bzw. seine Bestandteile.

Naturkosmetika

Naturkosmetika sind kosmetische Mittel gemäß § 3 Z 8 LMSVG und müssen darüber hinaus die Kriterien dieses Abschnittes für Naturkosmetika des Codexkapitel B 33 erfüllen (siehe BMGFJ-75210/007-IV/B/7/2008 idgF).

Stoff

ist ein chemisches Element oder seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können.

Gemisch

Gemische oder Lösungen die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen.

Bestandteile

Stoffe oder Gemische, welche absichtlich dem Herstellungsprozess zugesetzt werden.

Bestandteilkategorien

Naturstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs (physikalisch gewonnen)

Wasser

Mineralische und elementare Stoffe

Riech- und Aromastoffe

Chemisch/biotechnologisch modifizierte Stoffe oder Gemische natürlichen Ursprungs

Stoffe oder Gemische synthetischen Ursprungs

Naturstoff

Stoffe oder Gemische pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs, die physikalisch gewonnen und aufbereitet werden. biotechnologisch hergestellte Stoffe gelten auch als Naturstoffe, wenn dabei nur natürlich vorkommende Mikroorganismen und Enzyme zum Einsatz kommen, es sich dabei um Reaktionen handelt, die auch natürlich vorkommen und folglich zu Stoffen führen, die ebenfalls natürlich vorkommen. Wasser ist ebenfalls ein Naturstoff.

Biobestandteile

Stoffe oder Gemische, die gemäß der VO (EU) 2018/848 oder nach gleichwertigen Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet sind.

Biotechnologisch
erzeugte Stoffe

Stoffe, die mithilfe von Mikroorganismen bzw. Enzymen gewonnen werden.

Gentechnisch veränderte Organismen

Gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 (Freisetzungsrichtlinie) sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO), deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination oder andere herkömmliche Züchtungstechniken nicht vorkommt.

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