2. Rechtslage

  1. RECHTSQUELLEN
    Die Rechtsquellen für diese Leitlinie sind die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 mit Hygienevorschriften für Lebensmittel allgemein, die Verordnung (EG) Nr 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (jeweils idgF), sowie Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

    Weiters sind maßgeblich das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (BGBl. I Nr. 13/2006 idgF BGBl I Nr 37/2018), die LebensmittelhygieneDirektvermarktungsverordnung (BGBl. II Nr. 108/2006 idgF BGBl II Nr 210/2012), die Geflügelhygieneverordnung (BGBL II Nr. 100/2007 idgF BGBl II Nr 219/2013), die Tierschutz-Schlachtverordnung (BGBl. II Nr.312/2015).
  2. GELTUNGSBEREICH
    Die vorliegende Leitlinie gilt für Betriebe, die jährlich insgesamt weniger als 10.000 Stück Hühner, Enten, Gänse, Puten oder 5.000 Stück Kaninchen aus eigener Produktion in ihrem Unternehmen schlachten und diese direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben.

    Für die Herstellung von Fleischerzeugnissen aus Geflügel- und Kaninchenfleisch gelten die entsprechenden Kapitel der „Leitlinie für eine gute Betriebspraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP bei der Schlachtung und Zerlegung von Rindern Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden sowie bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen“ (abrufbar unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at).

    Weiters gilt der Leitfaden für bewährte Verfahrensweisen betreffend Tierschutz bei der Schlachtung (abrufbar unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at). 
  3. VERANTWORTUNG UND ZUSTÄNDIGKEIT
    Der landwirtschaftliche Betriebsinhaber ist laut gesetzlicher Definition LebensmittelUnternehmer und damit für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich. Bei der Direktvermarktung von Geflügel- und Kaninchenfleisch und/oder Erzeugnissen daraus, bedeutet dies die Verantwortung von der Tierhaltung über die Schlachtung, die Be- oder Verarbeitung bis zum Verkauf.

    Beim Nachweis von Zoonosen oder Tierseuchen ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.

    Zur Betriebsbeschreibung ist das Stammdatenblatt auszufüllen (Eckdaten des Betriebes).


Betriebsbeschreibung / Stammdatenblatt

 LL baeuerliche Gefluegel und Kaninchenschlachtbetriebe betriebsbeschreibung

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