1 EINLEITUNG

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004[1] enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer. Die Einhaltung der Hygienevorschriften kann durch die Anwendung von Leitlinien erleichtert werden.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 178/2002[2] ist „Einzelhandel” die Handhabung und/oder Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln und ihre Lagerung am Ort des Verkaufs oder der Abgabe an den Endverbraucher; hierzu gehören Verladestellen, Verpflegungsvorgänge, Betriebskantinen, Großküchen, Restaurants und ähnliche Einrichtungen der Lebensmittelversorgung, Läden, Supermarkt-Vertriebszentren und Großhandelsverkaufsstellen.

Diese Leitlinie soll Unternehmen bei der Entscheidung unterstützen, welche Lebensmittel nach der Unterbrechung der Kühlkette durch Blackout/längeren Stromausfall im Krisenfall noch an Konsumenten ohne Risiko abgegeben werden können. Sie stellt ein Modell für die praktische Umsetzung dar und wird vom anwendenden Betrieb an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst.

 

[1] Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. L 139 vom 30.04.2004, S. 1), idgF

[2] Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 031 vom 1.2.2002, S. 1), idgF

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