B.4.5 Rohwürste
Rohwürste werden aus rohem Fleisch und Speck unter Zugabe von insbesondere Salpeter und Kochsalz oder Nitritpökelsalz sowie und Zucker und Zuckerarten und Gewürzen hergestellt und gelangen in der Regel in unerhitztem Zustand zum Verzehr. Es werden schnittfeste und streichfähige Rohwürste unterschieden. Bezüglich der Bezeichnung siehe auch B.1.1.7 Bezüglich des Nitratzusatzes siehe C.3.4.1