4. Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen

Die Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen unterliegen nicht der Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Die Mitgliedstaaten können daher nationale Vorschriften für die Kennzeichnung und die Kontrolle von Lebensmitteln aus Arbeitsgängen in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen anwenden, sofern diese Regelungen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.

Nationale Bestimmung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Artikel 1 (3):

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