2.1.6 Gemüsenektar/Gemüsetrunk
Gemüsenektar / Gemüsetrunk ist die zum unmittelbaren Verzehr bestimmte ver-dünnte Zubereitung aus Erzeugnissen gemäß 2.1.2 bis 2.1.5.
Gemüsenektar / Gemüsetrunk ist die zum unmittelbaren Verzehr bestimmte ver-dünnte Zubereitung aus Erzeugnissen gemäß 2.1.2 bis 2.1.5.
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