4. Regelung des Verkehrs

Offen ausgeschenktes Bier ohne nähere Bezeichnung entspricht der Kategorie Vollbier. Auf die Hygieneleitlinie Schankanlagen wird verwiesen.

Zum Ausschank kommt nur frischgezapftes Bier.

Bier ist vor Wärme und Licht geschützt zu lagern.

Bei in Verpackungen für Letztverbraucherinnen/Letztverbraucher in Verkehr gebrachten Bieren erfolgt üblicherweise der Hinweis "Vor Licht und Wärme schützen"oder "Vor Wärme schützen".

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