12 Personalschulung
Arbeitnehmer sind je nach ihrem Tätigkeitsbereich zu schulen bzw. zu unterweisen.
Durchgeführte Schulungen und Belehrungen sind zu dokumentieren.
Die Vorgaben der „Leitlinie für Personalschulung“ (GZ BMG-75210/0004-II/B/13/2012 vom 24.7.2012) sind einzuhalten
Leitlinie für Personalschulung ist auf der KVG unter folgenden Link abrufbar:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/hygieneleitlinien/personalschulung.html
Dokumentation über die durchgeführte Hygieneschulung (Beilage 12)
Die Schulung der betriebseigenen Hilfskräfte im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung erfolgt gesondert.