12 Personalschulung

Arbeitnehmer sind je nach ihrem Tätigkeitsbereich zu schulen bzw. zu unterweisen. 

Durchgeführte Schulungen und Belehrungen sind zu dokumentieren.

Die Vorgaben der „Leitlinie für Personalschulung“ (GZ BMG-75210/0004-II/B/13/2012 vom 24.7.2012) sind einzuhalten

Leitlinie für Personalschulung ist auf der KVG unter folgenden Link abrufbar:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/hygieneleitlinien/personalschulung.html

Dokumentation über die durchgeführte Hygieneschulung (Beilage 12)

Die Schulung der betriebseigenen Hilfskräfte im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung erfolgt gesondert.

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