3.3 Chemische Anforderungen

Produkte, die im wesentlichen aus im EU-Weinrecht normierten Erzeugnissen hergestellt werden und einen diesbezüglich festgelegten Höchstwert an "flüchtiger Säure" zwar überschreiten, aber weniger als 1,5 g Gesamtsäure (berechnet als Essigsäure) pro 100 ml aufweisen, sind nicht handelsüblich

Produkte, die im wesentlichen aus im Österreichischen Weinrecht normiertem Obstwein hergestellt werden und den diesbezüglich mit 1,5 g/l festgelegten Höchstwert an "flüchtiger Säure" (berechnet als Essigsäure) zwar überschreiten aber weniger als 1,5 g Gesamtsäure (berechnet als Essigsäure) pro 100 ml aufweisen, sind nicht handelsüblich.

Der Gehalt an Restalkohol beträgt höchstens 0,5 % (Volumenanteil) bei Produkten aus Wein höchstens 1,5 % (Volumenanteil).

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