3.2 Beschreibung
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Bratensäfte und -soßen enthalten pro Liter Fertigprodukt mindestens 10 g Fleisch, ausgedrückt als Frischfleisch, oder mindestens die entsprechende Menge Fleischextrakt (siehe Punkt 7 Fleischextrakte).
Produkte, die dieser Zusammensetzung nicht entsprechen, werden als „Saft/Soße zum Braten" oder „Bratensaftbasis" oder gleichartig bezeichnet.
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Gulaschsäfte weisen einen typischen Gulaschgeschmack nach Paprikagewürz und gerösteten Zwiebeln auf.
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Rahmsoßen werden unter Verwendung von Obers oder Sauerrahm hergestellt. Sie enthalten mindestens 20 g Milchfett pro Liter Fertigprodukt. Zusätzlich können auch andere Speisefette enthalten sein.
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Fonds sind Zubereitungen, die als Ausgangsprodukte für die Herstellung und zur Verfeinerung von Speisen dienen.