3.2 Beschreibung

Bratensäfte und -soßen enthalten pro Liter Fertigprodukt mindestens 10 g Fleisch, ausgedrückt als Frischfleisch, oder mindestens die entsprechende Menge Fleisch­extrakt (siehe Punkt 7 Fleischextrakte).

Produkte, die dieser Zusammensetzung nicht entsprechen, werden als „Saft/Soße zum Braten" oder „Bratensaftbasis" oder gleichartig bezeichnet.

Gulaschsäfte weisen einen typischen Gulaschgeschmack nach Paprikagewürz und gerösteten Zwiebeln auf.

Rahmsoßen werden unter Verwendung von Obers oder Sauerrahm hergestellt. Sie enthalten mindestens 20 g Milchfett pro Liter Fertigprodukt. Zusätzlich können auch andere Speisefette enthalten sein.

Fonds sind Zubereitungen, die als Ausgangsprodukte für die Herstellung und zur Verfeinerung von Speisen dienen.

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