2.5 Reinigung und Desinfektion:
Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan ist zu erstellen, der festlegt, wer, was, wann, wie, womit reinigt. Die in der jeweiligen Gebrauchsanweisung der Mittel vorgeschriebene Konzentration, Temperatur und Einwirkzeit ist einzuhalten.
In Bereichen, in denen mit unverpackten Lebensmitteln umgegangen wird, dürfen nur Desinfektionsmittel verwendet werden, die für den Lebensmittelbereich geeignet sind.
Zu Beginn jedes Arbeitstages ist eine visuelle Kontrolle der Sauberkeit von Räumen und Geräten vorzunehmen, nötigenfalls ist eine Nachreinigung vorzunehmen. Zusätzlich zur regelmäßigen Reinigung erfolgt mindestens einmal im Jahr eine Generalreinigung.
Prüfen Sie, ob für jedes verwendete Desinfektionsmittel folgende Informationen vorliegen:
- Sicherheitsdatenblatt
- Gebrauchsanweisung (Konzentration, Temperatur, Einwirkzeit; beiliegend oder auf der Verpackung)
Nach der Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Werkzeugen und Geräten, die mit unverpackten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Berührung kommen, müssen diese unbedingt gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden
(ausgenommen z.B. auf Alkoholbasis)!
In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass durch Reinigung und Desinfektion keine Beeinträchtigung von Lebensmitteln erfolgt. Ebenso ist darauf zu achten, dass es nach durchgeführter Reinigung und Desinfektion zu keiner Pfützenbildung kommt. Gereinigtes Geschirr muss vollständig trocknen können (z.B. Stürzen von Kesseln, Töpfen und Behältern).
Ein Muster für einen schriftlichen Reinigungs- und Desinfektionsplan ist angeschlossen. Die Sicherheitsdatenblätter sind im Anschluss einzuordnen. Informationen für die Reinigung & Desinfektion von Schankanlagen finden Sie in Beilage 6.
Beilage 5 – Reinigungs- und Desinfektionsplan für Einzelhandelsunternehmen
Beilage 6 – Reinigung und Desinfektion von Schankanlagen