3. Maßnahmen

Werden die obigen Anforderungen zur Calcitlösekapazität nicht erfüllt, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Das Wasser sollte im Allgemeinen aufbereitet werden (Entsäuerung).
  • Im Einzelfall, insbesondere bei Kleinanlagen, ist die Notwendigkeit einer Aufbereitung, z. B. in Abhängigkeit von den verwendeten Rohrmaterialien, zu prüfen.

Ergeben die Prüfungen gemäß Normenserie ÖNORM EN 12502 erhöhte Korrosionswahrscheinlichkeiten, so ist festzustellen, ob

  • der Einsatz von geeigneten Korrosionsschutzmitteln (z. B. Phosphatdosierung) notwendig ist.
  • Aufbereitungsmaßnahmen notwendig sind.

In allen Fällen sind aus der Normenserie ÖNORM EN 12502 abgeleitete Empfehlungen zur Materialauswahl zu erstellen.

Hinweis

Generell werden die Korrosion, ihre Erscheinungsformen und deren Ausmaß durch Eigenschaften des Werkstoffes, der Wasserbeschaffenheit, der Installationsausführung und durch die Betriebsbedingungen des Leitungssystems beeinflusst. Eine schematische Bewertung anhand fester Grenzen ist daher oft nicht möglich. Die Festlegung von Maßnahmen erfordert die Berücksichtigung aller obiger Faktoren und eine fundierte Fachkenntnis auf dem Gebiet der Korrosion. Hilfestellungen dazu sind in der Normenserie ÖNORM EN 12502 Teil 1 - 5 und der DIN 50930 Teil 6 enthalten.

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