11. Personalhygiene

Eine dem Arbeitsbereich angemessene, saubere Arbeitskleidung wird verwendet, die geeignet ist, eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern.

Das Tragen von Kopfbedeckungen (z.B. Schirmkappen, Haarnetzen, o.Ä.) ist bei der Herstellung sowie der Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln obligatorisch. Bei der Verarbeitung von offenen Lebensmitteln sind künstliche und/oder lackierte Fingernägel unzulässig.

In Produktionsräumen wird weder geraucht noch Tabak oder Kaugummi gekaut, bzw. Tabak geschnupft. Es werden (ausgenommen bei akuten Notfällen) keine Arzneimittel eingenommen. Arzneimittel (außer für akute Notfälle) werden nicht in der Küche und in Lagerräumen aufbewahrt. Lebensmittel, die für den privaten Verbrauch von Betriebsangehörigen bestimmt sind, werden gekennzeichnet und getrennt gelagert.

Die personenbezogenen Hygiene-Leitlinien sind in Form von Merkblättern aufbereitet.

Merkblatt – persönliche Hygiene
Merkblatt – Verhalten beim Be- und Verarbeiten von Lebensmitteln
Merkblatt – Verhalten au dem WC

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