2.6 Wasserversorgung:

Soweit Trinkwasser nicht aus der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage bezogen wird, wird auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften bezüglich Trinkwasserversorgung verwiesen. In diesem Fall sind die Analyseergebnisse der
Wasseruntersuchung im Anschluss einzuordnen.
Anderes Wasser als Trinkwasser wird im Zuge der Lebensmittelbe- oder Verarbeitung nicht verwendet.

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