1.2.3 Mischungen

Bei Angabe verschiedener geographischer Herkünfte (Provenienzen) enthält die Bezeichnung entweder die Namen aller Provenienzen (z. B. Ceylon-Assam-Schwarzer Tee) oder das Wort "Mischung" (z. B. Schwarzer Tee Ceylon–Mischung). Der erstgenannte namengebende Anteil muss zu mindestens 50 % aus dem deklarierten Gebiet stammen und die Eigenart der Mischung bestimmen.

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