2.5 Brand aus Apfelwein, Brand aus Birnenwein und Brand aus Apfel- und Birnenwein

Grundlegende Begriffsbestimmungen, einschließlich chemisch-analytischer Grundanforderungen für Brand aus Apfelwein, Brand aus Birnenwein und Brand aus Apfel- und Birnenwein sind mit Verordnung (EU) 2019/787 (Anhang I, Kategorie 10) festgelegt.

Nachfolgende Erläuterungen, insbesondere zur spezifisch österreichischen Bezeichnung, sollen die korrekte Anwendung der Verordnung (EU) 2019/787 erleichtern.

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