5.3.4 Sonstige Zubereitungen

Diese werden unter Verwendung von Gemüse, Honig, Schalenobst, Kakao, Magerkakao, Schokolade, Kaffee, Vanille, oder anderen geschmacksgebenden Lebensmitteln hergestellt. Bei Zubereitungen auf Basis von Kakao, Magerkakao und Schokolade erfolgt kein Zusatz von Aromen (mit Ausnahme von Vanillin) und Farbstoffen. Eine Zugabe alkoholischer Getränke kann in jenem Ausmaß erfolgen, dass im Endprodukt 0,5 Volumsprozent Alkohol nicht überschritten werden. Hinsichtlich Bestandteile, Zusatzstoffe und Bezeichnung gelten 5.3.2 und 5.3.3 sinngemäß.

Die Verwendung von Wasser im technologisch notwendigen Ausmaß bis maximal 15 % gerechnet auf das Endprodukt ist möglich.

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